Alle Informationen und was Sie wissen müssen
DigitalPakt Schule
Über den DigitalPakt haben Schulen die Möglichkeit modernere Lehr- und Lernmittel-Technologien anzuschaffen und Ihre Schüler/innen aus dem Kreide-Zeitalter in das digitale 21. Jahrhundert zu führen. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechend pädagogisches Konzept, dass alle relevanten Aspekte (vor allem auch die technischen) erfasst. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um den DigitalPakt Schule und unterstützen Sie aktiv bei der Antragstellung und Erstellung der benötigten Konzepte.
Wie werden Antragstellung und Förderung geregelt?

Für jedes Bundesland gibt es eine Förderrichtlinie, welche die Einzelheiten zum jeweiligen Antragsverfahren und förderfähige Investitionen regelt. Darüber hinaus veröffentlicht jedes Land eine Liste mit festgelegten Förder-Budgets der Schulträger. Fördermittel können von den jeweiligen Schulträgern beantragt werden. Schulen melden Ihren Bedarf an den Schulträger und einigen sich zusammen mit ihm auf ein finales Konzept. Der Schulträger sammelt die Meldungen seiner Schulen zu einem oder (bei Bedarf) mehreren Förder-Anträgen, welche dann beim Land eingereicht, dort geprüft und schließlich genehmigt werden können. Dabei ist jedes Land an unterschiedliche Fristen gebunden.
Was können Schulen zur Vorbereitung beitragen?
Um finanzielle Mittel aus dem DigitalPakt Schule beantragen zu können, sollte ein Medienentwicklungsplan (in NRW: Technisch-pädagogisches Einsatzkonzept) konzipiert und dieser mit einer langfristigen Planung untermauert vorgelegt werden. In diesem Entwicklungs-Konzept müssen alle relevanten Aspekte erfasst sein. Genauere Details werden hierzu von den jeweiligen Ländern vorgegeben. Mittels dieser Konzepte soll sichergestellt werden, dass geeignete pädagogische Ansätze und Maßnahmen den Aufbau und die Umsetzung der digitalen Lern- und IT-Infrastruktur begleiten.

In welcher Höhe wird gefördert?

Der DigitalPakt Schule ist eine Unterstützung der Länder und Gemeinden für Investitionen zur Ausstattung mit IT-Systemen und Vernetzung der Schulen. In den kommenden fünf Jahren stellt der Bund hierfür fünf Milliarden Euro für ganz Deutschland zur Verfügung. Diese Fördermittel werden nach dem Königsteiner Schlüssel zugeteilt und mit weiteren 10 Prozent durch die Bundesländer aufgestockt. Somit stehen 5,5 Milliarden Euro insgesamt zur Verfügung. Bei rund 11 Millionen Schüler/innen, die die ca. 40.000 Schulen in Deutschland besuchen, ergibt sich somit ein Förderbetrag von etwa 137.000 Euro pro Schule, bzw. 500 Euro pro Schüler/in.
Was kann mit diesen Fördermitteln finanziert werden?
Mittelpunkt der Förderung ist ganz klar die schulische Infrastruktur. Die Fördermittel sollen somit für Netze & Infrastruktur, sowie Serverlösungen eingesetzt werden. Darüber hinaus können Lehrmittel und Präsentationsmedien, sowie mobile Endgeräte gefördert werden (mobile Endgeräte sind allerdings nur begrenzt förderfähig). Digitale Lernwerkzeuge & Arbeitsgeräte sind auch förderfähig. Außerdem können die Fördermittel auch für Lernplattformen & Cloud-Lösungen verwendet werden.

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